Videos, Bilder oder Beiträge, auf die das zutrifft, müssten demnach als „Werbung“ gekennzeichnet werden. Ob die Überlassung eines Rezensionsexemplar ein geldwerter Vorteil ist, weiß ich nicht. Falls ja, müssten eigentlich auch alle Printrezensionen von Büchern, Spielen oder Filmen, bei denen die Re...