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Copyright auf Wertungsblätter?

Verfasst: 21. Juli 2017, 09:40
von Buggyboy
Hallo!

Ich wollte hier mal in die Runde Fragen:

Gibt es generell ein Copyright auf Wertungsblöcke/blätter von Spielen?
Falls man seinen Block leergespielt hat und vergessen hat sich eine Kopie zumachen.Darf ich soetwas der Allgemeinheit zur Verfügung stellen?

bei vielen Firmen gibt es ja keine Möglichkeit solche Blöcke nachzubestellen.

Sprich einscannen und als kostenlosen Download mit Quellennennung bereitstellen?

Oder müßte ich den komplett selbst neu erstellen um ihn anbieten zu können?

Mit verspielten Grüßen
Peter

Re: Copyright auf Wertungsblätter?

Verfasst: 21. Juli 2017, 13:05
von Thygra
Ja, es gibt ein Copyright. Nein, du darfst das nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, sondern nur zum privaten Gebrauch kopieren.

Üblicherweise sollte der Verlag aber selbst ein PDF dieses Blocks auf seiner Webseite anbieten, wenn er selbst keine Blöcke zum Nachkaufen anbietet. Falls der Verlag das nicht tut, einfach mal per Email anfragen, vielleicht ist es nur ein Versehen!

Re: Copyright auf Wertungsblätter?

Verfasst: 21. Juli 2017, 17:06
von TRRazor
Umgehen kannst du das von Thygra erwähnte "Problem" indem du einfach einen eigenen Wertungsblock für das Spiel gestaltest. Dieser muss sich dann allerdings optisch deutlich vom originalen unterscheiden.

Re: Copyright auf Wertungsblätter?

Verfasst: 25. Juli 2017, 10:20
von Buggyboy
Moin!

Vielen Dank Euch beiden für die Hinweise.

Bis peter...

Re: Copyright auf Wertungsblätter?

Verfasst: 26. Juli 2017, 17:08
von Günter Cornett
TRRazor hat geschrieben:Umgehen kannst du das von Thygra erwähnte "Problem" indem du einfach einen eigenen Wertungsblock für das Spiel gestaltest. Dieser muss sich dann allerdings optisch deutlich vom originalen unterscheiden.


Obwohl das in der Praxis wohl meist kein Problem sein sollte, hängt es schon auch vom Einzelfall ab, ob sich das Urheberrecht nur auf die Gestaltung oder auch auf den Inhalt bezieht.

Re: Copyright auf Wertungsblätter?

Verfasst: 27. Juli 2017, 06:53
von TRRazor
Obwohl das in der Praxis wohl meist kein Problem sein sollte, hängt es schon auch vom Einzelfall ab, ob sich das Urheberrecht nur auf die Gestaltung oder auch auf den Inhalt bezieht.


Das ist natürlich korrekt.
Das Ganze muss sich natürlich nicht nur "optisch" wie von mir vorhin erwähnt deutlich unterscheiden.
Auch Textsetzung und Wortwahl müssen sich unterscheiden.

Re: Copyright auf Wertungsblätter?

Verfasst: 27. Juli 2017, 11:17
von Günter Cornett
Textsetzung und Wortwahl ist etwas anderes als Inhalt.

Die Wortwahl muss sich eher nicht unterscheiden. Wenn es im Original heißt "Siegpunkte aus dem lila-Bereich" kann das auch auf dem eigenen Wertungsblatt so heißen - vorausgesetzt es werden sonst keine Urheberrechte verletzt.

Denn gerade wenn die Formulierungen darauf ausgerichtet sind, einen bestimmten Inhalt sehr knapp wiederzugeben, sind sie oftmals nicht Ausdruck individueller Schöpfung, sondern erfüllen lediglich eine bestimmte Funktion. Das gilt auch für manche Sachtexte (einfache Bedienungsanleitungen).

Ich dachte eher an Wertungsblätter wie bei Yatzy. Genießt ein solches Spiel urheberrechtlichen Schutz (was bei Yatzy m.W. umstritten ist), dann dürfte auch eine Veröffentlichung selbst gestalteter Wertungsblätter einen Urheberrechtsverstoß darstellen, ganz einfach weil in einem solchen Fall auch die Auswahl der möglichen Kombinationen eine individuelle Schöpfung und Teil des geschützten Werkes ist.

Es ist dann auch völlig egal, ob man die Würfel als Augenwürfel, Zahlenwürfel, Tierfiguren oder was auch immer darstellt. Es geht um die inhaltliche Abbildung des Werkes.

Eine andere Frage, über die ich mir nicht so ganz im Klaren bin, ist, inwiefern eine eigene Gestaltung von Wertungsblättern eine Bearbeitung dieses Werkes ist und deren Veröffentlichung somit eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ich selbst neige hier zu der Ansicht, dass das bloße Kopieren und Veröffentlichen nicht individuell gestalteter Wertungsblätter juristisch unproblematisch ist. In der Praxis dürfte der Urheberrechtsverstoß in den meisten anderen Fällen minimal sein. Problematisch ist es aber, wenn nachkaufbare Wertungsblätter angeboten werden. Da hilft dann auch keine Umgestaltung, sondern die macht den Verstoß nur noch größer.

Auch wenn ein möglicher Verstoß minimal ist, ist natürlich niemand gehindert, den Verlag um Erlaubnis zu fragen. Allerdings kann es einem Verlag manchmal lieber sein, nicht gefragt zu werden und einen geringfügigen Urheberrechtsverstoß zu übersehen, als vor der Wahl zu stehen, entweder Rechte definitiv freizugeben oder als kleinkariert dazustehen. Eine sinnvolle Antwort ist da oftmals: Die Veröffentlichung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zu erlauben. Das gilt bspw. auch für Spielanleitungen und Übersetzungen bei bgg.