Zum Schreiben von Spielregeln:
Hier muss sehr deutlich vom reinen Inhalt und der Form unterschieden werden. Jede Einsendung eines Spieles an einen Verlag hat bereits eine definierte Spielregel. Und nur deren Vorhandensein ist für unsere Fragestellung hier relevant. Wie sie didaktisch verfeinert, stilistisch angereichert, verbessert und in die für den speziellen Verlag und das Veröffentlichungsformat passende Form gebracht wird, ist Aufgabe des Redakteurs.
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Zu Spielen ohne Autor:
Natürlich gibt es die. Oder die Autoren sind unbekannt geblieben. Neue Spiele aber, in Zeiten eines gültigen Urheberrechts entstanden, haben einen oder mehrere Urheber.
"Autorenspiele" gibt es schon seit dem 17. Jahrhundert, interessant sind in diesem Zusammemhang Parkers Eigenverlag, um seine Spiele herauszubringen, Konrad Büttgenbachs "Salta", bei dem der Autor sehr in die Öffentlichkeit ging, Laskers "Laska" oder die Ursprünge von Monopoly - Elizabeth Magie / Charles Darrow.
http://en.wikipedia.org/wiki/The_Landlord%27s_GameWir sprechen also schon über einen Zeitraum seit spätestens 1900.
Auch ein interessantes Detail sind einige Ravensburger-Titel von Anfang der 70er-Jahre (z.B. traveller-Serie), auf denen, lange vor Gründung der SAZ, bereits Alex Randolph und andere als Autoren vorne auf der Schachtel standen.
http://www.boardgamegeek.com/image/1221613/banda---
Zu "Verlagen ohne Autor": Niemand hindert einen Verlag daran, sich neue Spiele ausschließlich intern auszudenken, oder auf gemeinfreie Titel zurückzugreifen.
Das Studiosystem in Hollywood hat über Jahrzehnte festangestellte Drehbuchautoren gehabt, und viele TV-Sender arbeiten heute mit "Writers Rooms".
http://www.wga.org/uploadedFiles/writer ... es/ep2.pdfÜbertragen auf Spieleverlage würde des bedeuten, dass diese - zusätzlich zu den ohnehin nicht an Arbeitsmangel leidenden Redakteuren - eine Reihe Spieleautoren anstellen müssten, die Ideen produzieren, eine aus zehn als interessant herauspicken, Prototypen erstellen, das Spiel über einen undefinierten Zeitraum testen und verbessern müssten - zwischen drei Wochen und drei Jahren - um von wiederum 5 Spielen, die sie so testen, eines den Redakteuren als Vorschlag anbieten würden, bevor die auch heute übliche nächste Entwicklungsstufe beginnt. Bringen wir es mal auf den Punkt: So, wie es jetzt läuft, ist es billiger. Viel billiger. Noch billiger.
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Zitat:
> Sie (die Verlage) könnten Spiele herausbringen wie früher, nur bessere als
> früher vermutlich; immerhin gibt es mindestens einen
> namhaften Verleger, der schon zwei eigene - und dazu sehr
> gute - Spiele herausgebracht hat ...
Warum Spiele, die intern entwickelt werden, vermutlich besser sein sollen als die gegenwärtigen, erschließt sich mir hier nicht. Die Verlage erhalten jährlich hunderte bis tausende Spielvorschläge. Sie erhalten erst ein Exposé, dann die Spielregel, dann auf Wunsch den Prototyp. Sie lassen sich die Spiele in Nürnberg, Essen, Göttingen, Haar von Autoren präsentieren, und entscheiden dann, welche sie mitnehmen. All diese Abläufe sind von den Verlagen gesteuert. Sie machen das, weil es vermutlich für sie die beste Lösung ist, sonst würden sie es lassen.
Dass ein Verleger auch erfolgeich als Autor tätig war und ist, soll jetzt genau was belegen? Dass "die Verlage" das alles besser selber könnten? Diese Logik erschließt sich mir nicht, tut mir Leid.
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> Ein Spieleautor, der seine Spiele verkaufen
> und veröffentlicht sehen will, ist mindestens so sehr auf die
> Verlage angewiesen, wie die Verlage auf gute Autoren. Dieser
> Aspekt sollte Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
> sein können.
Ist es auch. Denn die direkte Zusammenarbeit findet ja mit den Redakteuren statt (von denen sehr viel mehr als einer erfolgreicher Spieleautor war / ist). Ich vermute stark, dass bei größeren Verlagen nicht diese zu den Sitzungen der "Fachgruppe Spiel" entsandt werden, sondern eher Leute aus dem Vertrieb.
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> ... muss man erst einmal die Frage
> beantworten, ob ein Spiel -ganz allgemein, ohne Rücksicht auf
> das konkrete Spiel- ein schützenswertes Werk im Sinne des
> Gesetzes ist; ich würde eine tiefe Bewunderung für die
> geistige Größe desjenigen empfinden, der in der Lage wäre,
> eine überzeugende Begründung dafür zu liefern, warum ein
> jedes Spiel, welcher Art auch immer, ein schützenswertes Werk
> im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sein soll.
Entschuldie, aber um Komponisten als Urheber anzuerkennen, muss ich NICHT jede Musik, welcher Art auch immer, als schützenswertes Werk im Sinne des Urheberrechstgesetzes definieren.
Denn trotz der vagen Begriffe wie "Schöpfungshöhe" oder "geistiger Gehalt", die im Einzelfall geprüft werden müssen ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Werk_%28Urheberrecht%29... gibt es eben dennoch Komponisten-, Schriftsteller-, Journalisten-, Drehbuchautorenverbände, die mit der Verwerterseite Verhandlungen führen. Über die angemessene Vergütung derjenigen Werke, die fraglos als solche anerkannt werden. Andere würden die Verwerter auch gar nicht verwerten.
Meiner Ansicht nach bräuchte es eine Handvoll Sachverständiger, die in Streitfällen von Gerichten in Sachen "Schöpfungshöhe von Spielen" gehört werden sollten - Bernward Thole, Synes Ernst, Tom Werneck, um ein paar mögliche zu nennen - so dass Urteile wie das vom Mannheimer Landgericht nicht mehr möglich sind.
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Auf das sich übrigens meine Begriffe "unfassbar", "naiv" und "idiotisch" bezogen. Sie bezogen sich NICHT auf einen an dieser Diskussion Beteiligten, sondern auf zwei Leitsätze dieses Urteils. Ich glaube, das darf man, auch in einer sachlichen Diskussion durchaus einmal wagen. Ich reagiere auf die anderen Beitragenden hier nicht einmal mit Anmerkungen wie "meinen darf man ja fast alles" oder dergleichen.
Und jetzt muss ich weiter an meiner Spielregel schreiben. Ich bringe mein Spiel nämlich selbst in limitierter Auflage heraus, und bin diesbezüglich Spieleautor, Redakteur, Verleger, Marketingmitarbeiter, Vertriebler und Händler.